AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.

2.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtetdie Vertragspartner zur Erfüllung des Vertages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3.
Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitigzu vermieten.

4.
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit, oder eine Garantiebuchung vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.

5.
Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.

6.
Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, bereitzustellen.

7.
Bei Um- bzw. Abbestellungen von Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) bis 40 Tage vor Ankunft:Keine Kosten
b) 39 bis 30 Tage vor Ankunft: 30 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements
c) 29 bis 14 Tage vor Ankunft: 45 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements
d) 13 bis 0 Tage vor Ankunft: 60 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements
e) bei Buchungen nur Übernachtung/Frühstück 80 % des vereinbarten Zimmerpreises
Umfassen die Vereinbarungen mit dem Haus am Meer mehr als 50 Übernachtungen je Veranstaltung, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.

Das Hotel bemüht sich nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

Leistungen Dritter, die vom Haus am Meer im Auftrag des Leistungsnehmers bestellt und nicht in Anspruch genommen wurden, sind bei Abbestellungen nach dem AGB des Dritten zu erstatten.

8.
Um bei Gruppenbuchungen (ab 12 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, dem Hotel 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

9.
Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

10.
Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es für die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller/Veranstalter gegenüber dem Hotel, daß es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach 7. zu berechnen.

11.
Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluß durch den Besteller/Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist.

12.
Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

13.
Kreditkarten (Amexco, Eurocard, Visa) werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch spezielle Rahmenabkommen sind.

14.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preise verstehen sich in Euro.

15.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16.
Gerichtsstand ist Westerstede. „Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:

17.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muß spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

18.
Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

19.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.

20.
Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

21.
Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars vom Hotel, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis.

22.
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

23.
Kommunale Abgaben anläßlich der Veranstaltung, Vergnügungssteuer, Sperrstundenverlängerung etc. und GEMA-, GÜFAgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters.

24.
Wird bei Raumbereitstellungskosten der Mindestumsatz nicht erreicht, so gilt folgende Mietberechnungsformel:
1. Differenz zum Mindestumsatz in %.
2. Dieser Prozentsatz wird zur Ermittlung der Restmiete herangezogen.

Restmiete Berechnungsbeispiel:
Miete 200,- EUR / Mindestumsatz 1.400.- EUR
Erreichter Umsatz 900,-EUR
Differenz zum Mindestumsatz 500,- EUR = 35,7%,
somit Restmiete 142,80 EUR

NEU 25.

Mit der Buchung der „nicht erstattbaren Rate“ haben Sie 10% des Zimmerpreises bei der Reservierung gespart. Auf diese Kondition ist ab Buchung und bei Änderungen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% ohne Abweichung zu zahlen! Diese Rate ist nicht mit weiteren Ermäßigungen kumulierbar, sie ist weder veränderbar noch stornierbar.

 

– Änderungen vorbehalten –

Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.